AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB



I. Allgemeines


1. Die Auftragnehmerin (DorotheART) erbringt Leistungen im Bereich Fotografie, Videografie, visueller Konzeption sowie digitaler und KI-gestützter Medienproduktion.

    Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind Bestandteil sämtlicher Verträge.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

3. Der Auftraggeber erkennt den individuellen künstlerischen Stil der Auftragnehmerin als wesentlichen Bestandteil der Leistung an.

    Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Gestaltungsspielraums, der Bildsprache, des Aufnahmeortes sowie der eingesetzten technischen und gestalterischen Mittel sind ausgeschlossen.

4. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen oder gewünschten Inhalte vollständig erfasst werden. Die Auftragnehmerin ist jedoch bemüht, dies im Rahmen der jeweiligen Produktion umzusetzen.

6. Während der Produktion ist das Fotografieren oder Filmen durch Dritte nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.

7. Der Auftragnehmerin und etwaigen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren.

8. Die Auswahl der finalen Bilder und/oder Videosequenzen erfolgt durch die Auftragnehmerin.

9. Die Auftragnehmerin ist nicht zur dauerhaften Archivierung verpflichtet. Rohdaten (z. B. RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial) verbleiben bei der Auftragnehmerin und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

10. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erstellung und Bearbeitung moderne Technologien, einschließlich KI-gestützter Tools, einzusetzen.



II. KI-gestützte Inhalte & Urheberrecht


1. Die Auftragnehmerin erstellt im Rahmen ihrer Leistungen audiovisuelle Inhalte unter Einsatz moderner Technologien, einschließlich KI-gestützter Tools (z. B. Schnitt, Bild- oder Videogenerierung).

2. Die finale Gestaltung, Auswahl, Bearbeitung und kreative Zusammenstellung der Inhalte erfolgt durch die Auftragnehmerin und stellt eine persönliche geistige Schöpfung dar.

    Das Urheberrecht an diesen Gesamtwerken verbleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei der Auftragnehmerin.

3. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den final gelieferten Inhalten für die im Angebot definierten Zwecke, insbesondere für Marketing, Recruiting und Unternehmenskommunikation.

4. Rohmaterialien, Projektdateien sowie einzelne KI-generierte Elemente (unbearbeitet oder isoliert) sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern nicht gesondert vereinbart.

5. Die Auftragnehmerin sichert zu, ausschließlich solche Tools einzusetzen, die eine kommerzielle Nutzung erlauben. Eine Haftung für etwaige urheberrechtliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit KI-generierten Basiselementen wird jedoch, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Schutzfähigkeit einzelner KI-generierter Elemente.



III. Urheberrecht & Nutzungsrechte


1. Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

2. Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbart – einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck.

    Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere kommerziell, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.

4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das erstellte Material zur Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Website, Portfolio, Social Media), sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.



IV. Honorare


1. Das vereinbarte Honorar entspricht dem Gesamtbetrag des jeweiligen Angebots.


Mit Buchung wird eine Terminreservierungspauschale fällig:


• Für fotografische Leistungen: 20 % des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen

• Für Videoproduktionen und Leistungen im Bereich Werbeagentur: 50 % des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen


Die Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der jeweiligen Anzahlung.

Der Restbetrag ist spätestens am Produktionstag zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.


2. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.

3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.

4. Änderungen oder Erweiterungen des Projekts werden gesondert berechnet.

5. Verlängerungen am Produktionstag werden mit € 200 pro angefangener Stunde verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen:


• bis 4 Wochen vor Termin: 30 % des Gesamtbetrags

• weniger als 4 Wochen: 50 % des Gesamtbetrags



V. Reisekosten


1. Reisekosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet:

    € 0,42 pro Kilometer sowie € 60 pro angefangener Stunde Reisezeit.

2. Bei Bahn- oder Flugreisen sowie Übernachtungen werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.



VI. Haftung


1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

2. Bei Ausfall durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall) wird keine Haftung übernommen. Es wird – sofern möglich – ein Ersatz organisiert.

3. Für Datenverlust oder technische Defekte wird keine Haftung übernommen.

4. Farbabweichungen oder technische Unterschiede bei Reproduktionen stellen keinen Mangel dar.

5. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

6. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.



VII. Nebenpflichten


Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechte (z. B. Einwilligungen von Personen) vorliegen.



VIII. Datenschutz


Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und vertraulich behandelt.



IX. Schlussbestimmungen


1. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Schwaz.

2. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.